Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Carefree Parking
I. Geltung und Vertragsabschlüsse
1. Geltung der Bedingungen
Für alle Angebote und Leistungen der Carefree Parking gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Carefree Parking nicht an, es sei denn, Carefree Parking hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Carefree Parking in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote von Carefree Parking sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn Carefree Parking die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt.
2.2. Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Carefree Parking und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
2.3. Mitarbeiter und sonstige Beauftragte von Carefree Parking sind, soweit sie keine gesetzliche Vertretungsmacht haben, nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.
II. Mietvertrag, Valet Service
Carefree Parking bietet Fluggästen des Flughafens Frankfurt am Main die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf dem von Carefree Parking betriebenen Parkplatz (Gewerbegebiet Main Park, Böttgerstraße 2, 65439 Flörsheim am Main) gegen Entgelt abzustellen und den von Carefree Parking eingerichteten Valet-Service zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück zu nutzen.
1. Beförderung und Haftung
Carefree Parking ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Eine Haftung für die rechtzeitige Ankunft am Flughafen wird jedoch ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken ist ebenfalls ausgeschlossen.
2. Mietverhältnis
Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage kommt zwischen dem Kunden und Carefree Parking ein Mietverhältnis zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages; Carefree Parking übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Kunden eingebrachten Sachen.
3. Stellplatz
Carefree Parking ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nur bei Dauermieten.
4. Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht
Carefree Parking steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht am Fahrzeug des Kunden zu. Verlängert der Kunde die Mietzeit ohne vorherige Vereinbarung, so wird kein stillschweigendes Vertragsverhältnis begründet.
5. Valet Service
Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von Carefree Parking am Flughafen-Terminal entgegengenommen und auf das Betriebsgelände gefahren. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert und mit gültiger Prüfplakette versehen ist. Andernfalls kann die Annahme verweigert werden, wobei der Kunde zur Zahlung verpflichtet bleibt.
III. Verhalten auf dem Betriebsgelände
1. Auf dem Betriebsgelände von Carefree Parking gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Fahrzeuge dürfen nur in markierten Stellflächen abgestellt werden.
2. Reparaturen, Autowäschen, das Ablassen von Betriebsstoffen und die Entsorgung von Müll sind ohne Zustimmung verboten. Verunreinigungen sind vom Kunden umgehend zu beseitigen.
3. Der Aufenthalt ist nur zum Abholen und Abstellen von Fahrzeugen sowie während Wartezeiten erlaubt.
IV. Kfz-Dienstleistungen
Carefree Parking ermöglicht es Kunden, die einen Stellplatz mieten, zusätzliche Dienstleistungen wie Autowäsche und Scheibenreparatur in Anspruch zu nehmen. Diese Dienstleistungen sind mindestens eine Woche vor Beginn der Parkzeit anzufragen und erfolgen während der Abstellzeit.
V. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an Carefree Parking zu zahlen.
2. Angegebene Preise verstehen sich als Bruttopreise.
3. Preise gelten pro angefangenen Kalendertag.
4. Die vereinbarten Preise werden zu Beginn der Mietzeit in Rechnung gestellt und sind sofort zahlbar.
VI. Rücktritt
1. Der Kunde kann bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei stornieren. Danach ist der volle Preis zu zahlen.
2. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
VII. Haftung
1. Carefree Parking haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Keine Haftung für Glas-, Umwelt-, Sturm- oder Hagelschäden.
3. Der Kunde haftet für Schäden durch technische Defekte seines Fahrzeugs.
4. Keine Haftung für Diebstahl oder Schäden während der Parkdauer oder für Gegenstände im Fahrzeug.
VIII. Datenerhebung
Carefree Parking darf Kundendaten für eigene werbliche Zwecke verwenden. Der Kunde kann dem jederzeit widersprechen.
IX. Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Flörsheim am Main.
X. Zusatzregelungen
1. Kunden müssen immer einen Ersatzschlüssel dabeihaben. Bei Verlust des Schlüssels haftet der Kunde für die Heimfahrt, es sei denn, der Ersatzschlüssel ist vorhanden.
2. Wird der Schlüssel nicht innerhalb von 14 Tagen gefunden, übernimmt Carefree Parking die Kosten für Ersatzschlüssel und Codierung.
3. Neben der Strecke vom und zum Flughafen (32 km) dürfen bis zu 60 km zusätzlich mit dem Kundenfahrzeug gefahren werden.
4. Carefree Parking darf Fahrzeuge aus logistischen Gründen zunächst auf überwachte öffentliche Parkplätze stellen und dann gesammelt zum Gelände fahren.
5. Wartezeiten bis zu 45 Minuten sind aufgrund von Verkehr etc. möglich und begründen keine Haftung. Danach erfolgt ggf. eine teilweise Rückerstattung.
6. Wenn Kunden 30 Minuten vor Ankunft anrufen und niemand erreichbar ist, wird Carefree Parking sich melden und die Abwicklung sicherstellen.
7. Bei fehlerhaft eingegebenen Kontaktdaten (z. B. falsche E-Mail oder Telefonnummer) haftet Carefree Parking nicht. In solchen Fällen ist eine Nutzung ausgeschlossen.
8. Verlängert sich die Parkzeit z. B. wegen Flugausfall oder Krankheit unangemeldet, fallen 30 €/Tag an. Dies muss vor Reiseantritt geklärt werden.